HILFEN ZUR ERZIEHUNG

Hilfen zur Erziehung unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Pflegeeltern in
schwierigen Lebenslagen. Zur Beratung und Beantragung von diesen Hilfen wenden Sie sich bitte
an Ihr zuständiges Jugendamt.


Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung leisten wir folgende
ambulante Hilfe:


§ 27.2 Beratungsangebote nach dem KJHG
  • Beratung und Begleitung von Herkunftseltern
  • Clearing
  • Aufsuchende Beratung
  • Unterstützung bei der Klärung von Umgangsfragen
§ 30 Erziehungsbeistand
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 37 Beratung und Begleitung von Pflegeeltern
   
Dieses Angebot richtet sich an junge Volljährige, welche Änderungen in ihren Lebenssituationen
wünschen. Durch eine zeitlich am Bedarf orienierte Hilfe soll erreicht werden:
  • Eigenverantwortliche Lebensführung
  • eigenständige Konflikt-, und Problemlösung/Kenntnis über Kriseneinrichtungen
  • kennen und aktives Nutzen der Angebote im sozialen
  • Nahraum und der eigenen Ressourcen
  • materielle Grundsicherung
  • Strukturen für Alltag und Lebensplanung sind nutzbar
Die Aufgaben richten sich nach der individuellen Lebenssituation (Leben im Elternhaus, Wunsch nach
Verselbstständigung, Nachbetreuung nach stationärem Aufenthalt der Psychatrie oder Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe).