HILFEN ZUR ERZIEHUNG

Hilfen zur Erziehung unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Pflegeeltern in
schwierigen Lebenslagen. Zur Beratung und Beantragung von diesen Hilfen wenden Sie sich bitte
an Ihr zuständiges Jugendamt.


Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung leisten wir folgende
ambulante Hilfe:


§ 27.2 Beratungsangebote nach dem KJHG
  • Beratung und Begleitung von Herkunftseltern
  • Clearing
  • Aufsuchende Beratung
  • Unterstützung bei der Klärung von Umgangsfragen
§ 30 Erziehungsbeistand
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 37 Beratung und Begleitung von Pflegeeltern
  
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
und bei der Lebensgestaltung. Beraterisch stehen wir auch Personensorgeberechtigten zur Seite.
Durch eine zeitlich am Bedarf orientierte Hilfe unter Einbezug des sozialen Umfeldes soll unter
anderem erreicht werden:
  • Postitive Beziehungsgestaltung zwischen Eltern und Kindern / Jugendlichen
  • Verselbstständigung
  • eigenständige Konflikt-, und Problemlösung Kenntnis über Kriseneinrichtungen
  • altersgerechte übernahme von Eigenverantwortung
  • Anwendung von Strukturen dem
  • Entwicklungsstand entsprechend
  • Kennen und aktives Nutzen der Angebote im sozialen Nahraum